Bauordnung: Genehmigte Dokumente L und F (Beratungsversion) Gilt für: England

Beratungsversion – Oktober 2019

Dieser Leitlinienentwurf begleitet die Konsultation vom Oktober 2019 zum Future Homes Standard, Teil L und Teil F der Bauverordnung. Die Regierung bittet um Stellungnahmen zu den Standards für neue Wohnungen und zur Struktur des Leitlinienentwurfs. Die Normen für Arbeiten an bestehenden Wohngebäuden sind nicht Gegenstand dieser Konsultation.

Die genehmigten Dokumente

Was ist ein genehmigtes Dokument?

Der Außenminister hat eine Reihe von Dokumenten genehmigt, die praktische Anleitungen zur Erfüllung der Anforderungen der Bauverordnung 2010 für England enthalten. Diese genehmigten Dokumente bieten Anleitungen zu jedem der technischen Teile der Vorschriften und zu Regel 7. Die genehmigten Dokumente bieten Anleitungen für gängige Bausituationen.

Es liegt in der Verantwortung des Bauausführenden, die Anforderungen der Bauordnung 2010 zu erfüllen.

Obwohl es letztendlich Sache der Gerichte ist, zu entscheiden, ob diese Anforderungen erfüllt sind, bieten die genehmigten Dokumente praktische Anleitungen zu möglichen Wegen, um die Einhaltung der Anforderungen der Vorschriften in England zu erreichen. Obwohl genehmigte Dokumente allgemeine Bausituationen abdecken, bietet die Einhaltung der in den genehmigten Dokumenten enthaltenen Leitlinien keine Garantie für die Einhaltung der Anforderungen der Vorschriften, da die genehmigten Dokumente nicht alle Umstände, Abweichungen und Neuerungen berücksichtigen können. Diejenigen, die für die Erfüllung der Anforderungen der Verordnungen verantwortlich sind, müssen selbst prüfen, ob die Befolgung der Leitlinien in den genehmigten Dokumenten diese Anforderungen unter den besonderen Umständen ihres Falles wahrscheinlich erfüllt.

Beachten Sie, dass es andere Möglichkeiten geben kann, die Anforderungen zu erfüllen, als die in einem genehmigten Dokument beschriebene Methode. Wenn Sie eine relevante Anforderung lieber anders als in einem genehmigten Dokument beschrieben erfüllen möchten, sollten Sie dies frühzeitig mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde abstimmen.

Wenn die Leitlinien des genehmigten Dokuments befolgt wurden, wird ein Gericht oder ein Inspektor in der Regel feststellen, dass kein Verstoß gegen die Vorschriften vorliegt. Wenn jedoch die Anweisungen in dem genehmigten Dokument nicht befolgt wurden, kann dies als Hinweis auf einen Verstoß gegen die Vorschriften angesehen werden, und unter solchen Umständen sollte die Person, die die Bauarbeiten ausführt, nachweisen, dass die Anforderungen der Vorschriften eingehalten wurden mit anderen akzeptablen Mitteln oder Verfahren.

Neben Leitlinien enthalten einige genehmigte Dokumente Bestimmungen, die genau befolgt werden müssen, wie es in Vorschriften vorgeschrieben ist oder für die vom Außenminister Prüf- oder Berechnungsmethoden vorgeschrieben wurden.

Jedes genehmigte Dokument bezieht sich nur auf die besonderen Anforderungen der Bauverordnung 2010, auf die sich das Dokument bezieht. Bauarbeiten müssen jedoch auch alle anderen anwendbaren Anforderungen der Bauverordnung 2010 und alle anderen anwendbaren Gesetze erfüllen.

So verwenden Sie dieses genehmigte Dokument

Dieses Dokument verwendet die folgenden Konventionen.

A. Grün hinterlegter Text ist ein Auszug aus der Bauordnung 2010 bzw. der Bauordnung (Zugelassene Prüfer etc.) 2010 (beide in der jeweils gültigen Fassung). Diese Auszüge legen die rechtlichen Anforderungen der Verordnungen fest.

B. Grün gedruckte Schlüsselbegriffe sind in Anhang A definiert.

C. Auf entsprechende Normen oder andere Dokumente wird verwiesen, die weitere nützliche Hinweise geben können. Wenn sich dieses genehmigte Dokument auf einen benannten Standard oder ein anderes Referenzdokument bezieht, wurde der Standard oder die Referenz in diesem Dokument eindeutig identifiziert. Normen sind durchgehend fett hervorgehoben. Der vollständige Name und die Version des Dokuments, auf das Bezug genommen wird, sind in Anhang D (Normen) oder Anhang C (andere Dokumente) aufgeführt. Wenn die ausstellende Stelle jedoch die aufgeführte Version der Norm oder des Dokuments überarbeitet oder aktualisiert hat, können Sie die neue Version als Orientierungshilfe verwenden, wenn sie weiterhin die relevanten Anforderungen der Bauverordnung erfüllt.

D. Normen und technische Zulassungen befassen sich auch mit Leistungsaspekten oder Angelegenheiten, die nicht durch die Bauverordnung abgedeckt sind, und können höhere Standards empfehlen, als in der Bauverordnung vorgeschrieben. Nichts in diesem genehmigten Dokument hindert Sie daran, höhere Standards zu übernehmen.

e. In dieser Konsultationsversion des Genehmigten Dokuments sind die technischen Unterschiede zur Version des Genehmigten Dokuments 2013 mit den Änderungen von 2016 im Allgemeinen hervorgehoben in Gelb, obwohl am gesamten Dokument redaktionelle Änderungen vorgenommen wurden, die möglicherweise die Bedeutung einiger Leitlinien geändert haben

Benutzeranforderungen

Die genehmigten Dokumente bieten technische Anleitungen. Benutzer der genehmigten Dokumente sollten über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um die Anleitung richtig zu verstehen und auf die auszuführenden Bauarbeiten anzuwenden.

Die Bauordnung

Das Folgende ist eine allgemeine Zusammenfassung der Bauverordnungen, die für die meisten Arten von Bauarbeiten relevant sind. Im Zweifelsfall sollten Sie den vollständigen Text der Vorschriften konsultieren, der unter www.legislation.gov.uk verfügbar ist.

Bauarbeiten

Regel 3 der Bauverordnung definiert „Bauarbeiten“. Die Bauarbeiten umfassen:

A. die Errichtung oder Erweiterung eines Gebäudes

B. die Bereitstellung oder Erweiterung einer kontrollierten Dienstleistung oder Einrichtung

C. die materielle Veränderung eines Gebäudes oder einer kontrollierten Dienstleistung oder Einrichtung.

Vorschrift 4 besagt, dass Bauarbeiten so auszuführen sind, dass nach Abschluss der Arbeiten:

A. Bei Neubauten oder Arbeiten an einem Gebäude, das den geltenden Anforderungen der Bauordnung entspricht: Das Gebäude entspricht den geltenden Anforderungen der Bauordnung.

B. Für Arbeiten an einem bestehenden Gebäude, das nicht den geltenden Anforderungen der Bauordnung entspricht:

(i) die Arbeiten selbst müssen den geltenden Anforderungen der Bauverordnung entsprechen und

(ii) das Gebäude darf in Bezug auf die Anforderungen nicht mangelhafter sein als vor der Ausführung der Arbeiten.

Materielle Nutzungsänderung

Regel 5 definiert eine „wesentliche Nutzungsänderung“, bei der ein Gebäude oder ein Gebäudeteil, das zuvor einem Zweck diente, einem anderen Zweck zugeführt wird.

Die Bauordnung legt Anforderungen fest, die erfüllt sein müssen, bevor ein Gebäude einem neuen Zweck zugeführt werden kann. Um die Anforderungen zu erfüllen, muss das Gebäude möglicherweise in irgendeiner Weise modernisiert werden.

Materialien und Verarbeitung

Gemäß Regel 7 müssen Bauarbeiten fachmännisch unter Verwendung geeigneter und geeigneter Materialien ausgeführt werden. Leitlinien zu Regel 7(1) sind in Genehmigtem Dokument 7 enthalten, und Leitlinien zu Regel 7(2) sind in Genehmigtem Dokument B enthalten.

Zertifizierung und Akkreditierung durch unabhängige Dritte

Unabhängige Zertifizierungs- und Akkreditierungssysteme für Installateure können Vertrauen schaffen, dass das erforderliche Leistungsniveau für ein System, ein Produkt, eine Komponente oder eine Struktur erreicht werden kann. Bauaufsichtsbehörden können Zertifizierungen nach solchen Systemen als Nachweis für die Einhaltung einer einschlägigen Norm akzeptieren. Eine Bauaufsichtsbehörde sollte jedoch vor Beginn der Bauarbeiten feststellen, dass eine Regelung für die Zwecke der Bauverordnung angemessen ist.

Anforderungen an die Energieeffizienz

Teil 6 der Bauverordnung stellt zusätzliche spezifische Anforderungen an die Energieeffizienz. Wenn ein Gebäude erweitert oder renoviert wird, muss möglicherweise die Energieeffizienz des bestehenden Gebäudes oder eines Teils davon verbessert werden.

Arbeitsmeldung

Die meisten baulichen und stofflichen Nutzungsänderungen müssen einer Bauaufsichtsbehörde gemeldet werden, sofern nicht einer der folgenden Punkte zutrifft.

A. Es handelt sich um Arbeiten, die von einer registrierten sachkundigen Person selbst zertifiziert oder von einem registrierten Dritten zertifiziert werden.

B. Es handelt sich um Arbeiten, die von der Notifizierungspflicht gemäß Vorschrift 12(6A) oder Anhang 4 der Bauverordnung ausgenommen sind.

Verantwortung für die Einhaltung

Personen, die für Bauarbeiten verantwortlich sind (zB Vermittler, Planer, Bauherr oder Installateur) müssen sicherstellen, dass die Arbeiten allen geltenden Anforderungen der Bauordnung entsprechen. Der Bauherr kann auch dafür verantwortlich sein, dass die Arbeiten den Bauvorschriften entsprechen. Entsprechen die Bauarbeiten nicht der Bauordnung, kann dem Bauherrn ein Vollstreckungsbescheid zugestellt werden.

 

Inhalt:

verfügbar um https://assets.publishing.service.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/835547/ADL_vol_1.pdf